In Räumen oder Gebäudeteilen, in welchen eine Wasserleitung installiert oder auch nur durchlaufende Rohre vorhanden sind, sollten Fenster und Türen oder sonstige Öffnungen geschlossen und gegen Zugluft abgedichtet werden.
Außenleitungen an Gebäuden und Gärten sind abzustellen und zu entleeren.
Wasseruhren und Leitungsrohre in nicht frostsicheren Räumen und Kellern sind ausreichend zu isolieren und gegen das Einfrieren zu schützen.
Bauwasseranschlüsse sind ganz besonders gefährdet. Sie müssen ausreichend eingegraben bzw. mit Erdreich abgedeckt und am Auslaufventil isoliert werden.
Es wird gebeten, vorstehende Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Wasseruhren, die durch Frosteinwirkung beschädigt sind, müssen auf Kosten des Anschlussnehmers ausgewechselt werden. Es können dabei beträchtliche Kosten anfallen, die aber durch sorgfältige Beachtung der Wintermaßnahmen vermieden werden können.