Ankündigung von Baugrunduntersuchungen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

für die Ausführungsplanung durch die Amprion GmbH.

Ankündigung von Baugrunduntersuchungen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.

Auf der bestehenden Gemeinschaftsleitung von Herbertingen bis zur Bundesgrenze in Richtung Bludenz in Österreich betreiben die Amprion GmbH und die TransnetBW GmbH je einen Stromkreis. Für die Betriebsführung auf dieser Leitung ist Amprion verantwortlich. Damit die Leitung entsprechend der aktuellen technischen Regeln weiter sicher betrieben werden kann, sind Sanierungsarbeiten erforderlich. An rund der Hälfte der 231 Maste planen wir daher Fundamentverstärkungen. Nach derzeitigem Planungsstand sollen die Sanierungsarbeiten Anfang 2028 beginnen und rund zwei Jahre dauern.

Für die Erstellung der Ausführungsplanung sind an einigen Mastfundamenten Baugrunduntersuchungen durchzuführen, um detaillierte Kenntnisse über die Bodenverhältnisse zu erlangen.

Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind. In diesem Zusammenhang sind die geotechnischen Untersuchungen an den ausgewählten Stellen nicht als konkrete Bauvorbereitung/-ausführung zu verstehen, sondern dienen der Aufklärung der generellen natürlichen Gegebenheiten (Topographie, Gewässer, Boden, Grundwasser etc.), die für die Vorbereitung und Detaillierung der Planung notwendig sind.

Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.

Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von

Januar 2026 bis März 2026

Baugrunduntersuchungen

Auspflockung: Alle Untersuchungspunkte werden i. d. R. mittels farblich gekennzeichneter Holzpflöcke markiert („ausgepflockt“). Diese werden im Anschluss an die Untersuchungen wieder vollständig entfernt.

Rammsondierungen/ Kleinrammbohrung: Rammsondierungen und Kleinrammbohrungen sind einfache Methoden zur Erkundung des Untergrundes. Bei der Sondierung wird zur Feststellung der Lagerungsdichte des Untergrundes eine rund sechs Zentimeter breite Sonde bis in Tiefen von etwa acht Metern in den Untergrund gebracht. Bei der Bohrung werden Bodenpro-ben mittels einer ebenfalls rund sechs Zentimeter breiten Sonde in Tiefen von etwa 8 Metern entnommen, durch die u.a. der Bo-denaufbau bestimmt werden kann. Als Geräte kommen Handge-räte oder kleine Raupenfahrzeuge zum Einsatz. Diese benötigen eine Aufstellfläche von rund zwei mal zwei Metern. Nach Ab-schluss wird das Bohrloch wieder verschlossen. Unmittelbar nach Durchführung der Arbeiten steht die Fläche wieder unein-geschränkt zur Verfügung. In der Regel sind die Arbeiten – ab-hängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von wenigen Stunden abgeschlossen.

Trockenbohrung/ Rotationskernbohrung: Rotationskernbohrungen dienen dazu, die vorhandenen Bodenarten in einem Bohrkern an der Oberfläche sichtbar zu machen. Bei der Boh-rung wird zur Feststellung der Bodenarten und zur Entnahme von Proben für Laboruntersuchungen ein etwa 15 Zentimeter breiter Bohrkopf bis in maximal 30 Meter Tiefe in den Boden getrieben. Das entstandene Bohrloch wird unmittelbar nach der Maßnahme mit dem Bohrgut oder mit Tonpellets bzw. Bentonit verfüllt. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von zwei bis drei Tagen abgeschlossen.

Kampfmittelerkundung: Vor Durchführung der zuvor genannten Maßnahmen wird der Untersuchungspunkt auf Kampfmittel erkundet. So wird sichergestellt, dass Kampfmittel keine Gefahr für die Erkundungsarbeiten darstellen. Die Kampfmittelerkundung erfolgt in den überwiegenden Fällen mittels Handgeräten von der Oberfläche aus. Im Falle eines Kampfmittelfundes werden die erforderlichen Bergungsarbeiten im Anschluss durchgeführt. Hierzu kann ggf. der Einsatz von Fahrzeugen erforderlich sein. Diese Arbeiten finden einige Tage vor den eigentlichen Erkundungsmaßnahmen statt. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von wenigen Tagen abgeschlossen.

Alle Arbeiten werden unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Bodenschutzbestimmungen vorgenommen. Gleichzeitig werden diese von einem Bodenkundler begleitet.

Für die Durchführung der vorgenannten Untersuchungen kann es punktuell erforderlich sein, Rückschnitte von Bewuchs vor-zunehmen. Rückschnittarbeiten werden von uns stets nur in dem unbedingt erforderlichen Umfang durchgeführt.

Zum Erreichen der Untersuchungspunkte (in der Regel durch Erkundungstrupps und Raupenfahrzeuge) werden Zuwegungen zu diesen notwendig. Es werden hierzu überwiegend öffentliche Straßen befahren und nur auf möglichst kurzen Strecken land- und forstwirtschaftliche oder ggf. auch private Wege genutzt, die ggf. temporär ertüchtigt werden müssen. Die Anfahrt erfolgt entsprechend der Bodenbeschaffenheit.

Mit den Arbeiten haben wir u.a. die Firma Cteam Consulting & Anlagenbau GmbH (Berit Schütte, 02241 97577 606) beauftragt, die die Bohrungen vor Ort durch die Firma Buchholz & Partner GmbH durchführen lässt.

Sie wurde von uns angewiesen, das Recht zum Betreten von Grundstücken äußerst schonend auszuüben. Im Zuge der Arbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese beim o. g. Kontakt angezeigt werden. Wir werden diese sodann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigen. Mindestens 14 Tage vor Durchführung der Maß-nahmen werden Eigentümer*innen und ggf. Nutzungsberechtigte über den genauen Termin der Baugrunduntersuchung auf den betroffenen Flurstücken durch die beauftragte Bohrfirma noch einmal individuell informiert.

Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen und hiermit ordnungsgemäß angekündigt werden.

Bei allen Vorarbeiten im Bereich der zukünftigen Trasse setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.

Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*innen und sonstigen Nutzungsberechtigten für ihr Verständnis.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Jörg Weber
Projektsprecher
01522 9416621
E-Mail schreiben

Flurstücke betroffen von Untersuchungen

Gemarkung: Fronhofen

Flurstücke: 85; 87/2; 92; 119; 402/1; 467; 468; 477; 477/1; 479; 480; 481; 494; 929; 931; 940; 941; 946/5; 946/8; 989; 1078; 1222; 1309; 1313; 1315; 1330; 1366/1; 1628; 1635; 1660

Flurstücke betroffen als Zuwegungen

Gemarkung: Fronhofen

Flurstücke: 86/2; 94; 96; 97; 99; 100; 101; 102/2; 102/6; 102/7; 103; 120; 350; 390; 472; 476/1; 476/2; 478/1; 480/1; 484/1; 517; 926/1; 927; 928; 945/2; 946/6; 1063; 1080/1; 1080/2; 1081; 1294/2; 1294/8; 1316/1; 1336; 1349; 1368; 1622; 1629/2; 1630/1; 1632; 1649