Diese Art der Müllablagerung ist nicht nur Schädlich für die Natur, sondern vor allem gesetzlich verboten!
Das Ablegen von wildem Müll ist eine Ordnungswidrigkeit, die verfolgt wird und mit einem Bußgeld belegt werden kann.
Unerlaubte Müllablagerungen sind für die Gemeinde nicht nur sehr ärgerlich, sondern verursachen auch hohe Kosten!
Wer sachdienliche Hinweise zu den Verursachern geben, wird gebeten, sich telefonisch unter 07502 954-13 an die Gemeindeverwaltung zu wenden.
Gemeindeverwaltung Fronreute