Wer muss wie und wann räumen? Was macht die Gemeinde, wenn es schneit? Und warum liegt hier eigentlich Schnee? Wir beantworten Ihre häufigsten Fragen! | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Wenn die ersten Schneeflocken vom Himmel tanzen, wird es wieder Zeit, dass wir uns um die Sicherheit auf unseren Straßen und Gehwegen kümmern. Während sich Kinder und Wintersportler über Schnee und Eis freuen, bringt dieses Wetter für Hauseigentümer und Mieter einige Pflichten mit sich. Mit dem ersten Schneefall gehen auch bei der Gemeindeverwaltung wieder eine erhebliche Anzahl von Anfragen rund um das Thema Winterdienst ein. Der Winter ist da und mit ihm die Frage: „Wer räumt jetzt eigentlich den Schnee vom Gehweg?!“.

Wer muss wie und wann räumen? Was macht die Gemeinde, wenn es schneit? Und warum liegt hier eigentlich Schnee? Wir beantworten Ihre häufigsten Fragen!
  • Was beinhaltet die Räumpflicht der Gemeinde Fronreute?

    Die Gemeinde Fronreute ist rechtlich nur verpflichtet, gefährliche Stellen verkehrswichtiger Straßen zu räumen und zu streuen – also verkehrsreiche Durchgangsstraßen, innerörtliche Hauptverkehrsstraßen und Buslinien. Eine Straße gilt als gefährlich, wenn es dort versteckte Risiken gibt, die ein gewissenhafter Autofahrer nicht sofort erkennen kann. Dazu gehören zum Beispiel unübersichtliche Kurven oder Kreuzungen bzw. Straßeneinmündungen und starke Gefällstrecken. Damit die Gemeinde für eine Straße überhaupt räum- und streupflichtig ist, müssen beide Merkmale – also Verkehrswichtigkeit und Gefährlichkeit – vorliegen. Erst wenn der Winterdienst in diesen Bereichen abgearbeitet ist und kein erneuter Schneefall oder Glätte eintritt, kann der Winterdienst in anderen Straßen durchgeführt werden. Eine zeitnahe Räumung und Streuung von Straßen mit untergeordneter Priorität, und dazu zählen unter anderem Straßen in Wohngebieten, ist bei einsetzendem Schneefall und Glätte daher nicht möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Räum- und Streudienst nicht überall gleichzeitig sein kann. Ein großes Problem sind häufig parkende Autos. Bitte stellen Sie Ihre Fahrzeuge also nicht am Fahrbahnrand, sondern auf Ihrem Grundstück ab und halten die Straße für die Räumfahrzeuge frei. Wenn ein Durchfahren mit dem Räumfahrzeug auf Grund abgestellter Fahrzeuge nicht möglich ist, wird die Straße nicht geräumt. Bitte beachten Sie, dass die Fahrer der Räumfahrzeuge keine privaten Flächen räumen dürfen. Hinweis: Der Gemeinderat Fronreute hat bereits vor einiger Zeit beschlossen, dass eine Räumung grundsätzlich erst ab einer Schneehöhe von 5 cm stattfindet. Bei einer geringeren Schneehöhe wird in der Regel keine Räumung vorgenommen.

  • Was ist, wenn meine Grundstückseinfahrt vom Winterdienst zugeschoben wird?

    Im Winterdienst geht’s vor allem darum, die Straßen befahrbar zu halten. Das Wichtigste hierbei ist, dass Feuerwehr, Rettungsdienst und Müllabfuhr alle Grundstücke gut erreichen. Es ist nicht möglich, bei der Räumung der Fahrbahnen auf Gehwege und Grundstückseinfahrten besondere Rücksicht zu nehmen. Das Anheben des Schneeschildes vor einer Grundstückseinfahrt ist nicht erlaubt. Auch die Ablagerung von Schnee in der Fahrbahnmitte ist verkehrsgefährdend und unzulässig. Die Fahrer der Räumfahrzeuge sind gesetzlich verpflichtet, den Schnee an den Fahrbahnrand zu schieben. Die Mitarbeiter der Gemeinde Fronreute geben sich größte Mühe, dass keine Einfahrten oder Stellplätze zugeschoben werden. Manchmal bleibt aber trotzdem Schnee auf den Gehwegen und vor Einfahrten zurück, die die Anwohner vielleicht erst kurz zuvor geräumt hatten. Wir wissen – das ist für Sie als Anlieger meist ärgerlich! Leider lässt es sich aber nicht vermeiden und die Anwohner müssen die Flächen erneut räumen.

  • Wer muss wie die Gehwege räumen?

    Die Anlieger müssen den an das Grundstück angrenzenden Gehweg im Winter vor Schnee- und Eisglätte sichern. Wenn es keinen befestigten Gehweg gibt, muss ein ca. 1,50 m breiter Streifen am Straßenräumt geräumt bzw. gestreut werden. Auch wenn zwischen dem Gehweg und Ihrem Grundstück eine unbebaute Fläche der Gemeinde liegt, sind Sie nicht von der Räum- und Streupflicht befreit. Möchten Sie sich die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege genauer anschauen? Dann ab ins Internet unter www.fronreute.de (Rathaus & Service, Bürgerservice, Ortsrecht & Satzungen). Ein regelmäßiger Blick in unser Mitteilungsblatt lohnt sich in dem Fall auch – hier werden immer wieder Infos rund um den Winterdienst veröffentlicht.

  • Wann muss geräumt werden?

    In der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Die Maßnahmen sind so oft zu wiederholen, wie es für die Verkehrssicherheit notwendig ist. Sie sind länger nicht zu Hause? Dann ein wichtiger Hinweis: Abwesenheit entbindet nicht von der Räum- und Streupflicht. Stellen Sie auf jeden Fall sicher, dass die Fläche trotz Abwesenheit geräumt bzw. gestreut wird. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages beseitigt werden.

  • Aber wohin mit dem ganzen Schnee?

    Bitte an den Rand der Gehwege und Fahrbahnen, aber nicht in Ein- und Ausfahrten und auf Straßeneinläufe und Hydranten. Achten Sie bitte darauf, dass Fußgänger und Autos nicht behindert werden. Grundsätzlich können Sie Schnee auch auf Beeten oder in Ihrem Garten los werden. Aber Vorsicht, Schnee mit Streusalz kann Ihren Pflanzen schaden. Ganz wichtig: Schnee und Eis dürfen auf keinen Fall auf die Straße geschoben werden! Wenn’s so richtig schneit und der Platz überall knapp wird, hilft am Ende aber trotz allem nur gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis.

  • Welche Streumittel darf ich verwenden?

    Zum Streuen verwenden Sie am besten abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Asche. Streusalz sollte nur ganz sparsam und in Ausnahmefällen verwendet werden, um der Umwelt nicht zu schaden. Auch hier gibt es aber Ausnahmen: An Treppen und starken Gefällstrecken beispielsweise bei Glatteis, um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten.

  • Wer kümmert sich um Streumittelreste?

    Die Anlieger selbst müssen die Streumittelreste beseitigen, sobald kein Schnee mehr liegt. Die Gemeinde Fronreute beauftragt jährlich im Frühjahr ein Unternehmen, um die Straßen vom Wintersplitt zu reinigen. Wintersplitt können Sie also einfach von den Gehwegen an den Straßenrand kehren. Den Termin für das Abkehren der Straßen geben wir rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekannt.

  • Was passiert, wenn ich meiner Winterdienstpflicht nicht nachkomme?

    Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und die Gemeinde kann dafür ein Bußgeld verhängen. Außerdem wichtig für Sie: Falls jemand auf Grund eines mangelhaft durchgeführten Winterdienstes zu Schaden kommt, kann die geschädigte Person Schadensersatz oder Behandlungskosten von Ihnen verlangen.

  • Hilfe für Senioren und Menschen mit Einschränkungen

    Gerade in den Wintermonaten und bei außergewöhnlichen Wetterverhältnissen ist die gegenseitige Unterstützung von großer Bedeutung. Wir ermutigen Sie dazu, Ihre Hilfe anzubieten, wenn Sie bemerken, dass Nachbarn, insbesondere ältere Menschen oder Personen mit Einschränkungen, Schwierigkeiten beim Räumen und Streuen haben. Ein kurzer Besuch oder ein wenig Unterstützung macht manchmal einen großen Unterschied und trägt dazu bei, dass alle sicher durch den Winter kommen.

  • Ein freundlicher Appell

    Dass unsere Fahrer angehalten, wüst beschimpft und beleidigt oder sogar Gegenstände nach den Fahrzeugen geworfen werden, scheint leider mittlerweile traurige Normalität zu sein und kommt immer öfter vor. Dieses Verhalten Einzelner kann nicht nur zu schlimmen Unfällen führen, sondern ist auch gegenüber den Kollegen auf den Räumfahrzeugen ungerecht und sehr belastend. Die letzte Konsequenz verbaler oder körperlicher Angriffe wäre, dass einzelne Straßen nicht mehr angefahren werden. Diese Entscheidung würde dann jedoch nicht nur diese einzelne Person betreffen, sondern alle Nachbarn gleichermaßen. Wir haben Verständnis für manchen Ärger, möchten Sie aber dennoch bitten, respektvoll miteinander umzugehen.

  • Zum Schluss

    Wir geben unser Bestes, um den Winterdienst im öffentlichen Bereich auch in diesem Jahr wieder zur Zufriedenheit aber vor allem zur Sicherheit unserer Bürger durchzuführen. Bei starkem Schneefall sind unsere Fahrer für Sie im Dauereinsatz. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass der Räumdienst nicht überall gleichzeitig sein kann. Sollten Sie doch einmal einen Grund zur Beanstandung haben, zögern Sie nicht, uns telefonisch anzusprechen.

Bei entsprechender Witterung hilft zum guten Schluss allerdings doch nur gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis füreinander.

Kommen Sie gut durch den Winter!

Ihre Gemeindeverwaltung