Für die Gemeinde Fronreute wurden folgende Bodenrichtwerte ermittelt:
Bodenrichtwerte werden gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) vom zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte nach den Bestimmungen des BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ermittelt.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
Für Bauland (Ausnahmen Bauerwartungsland und Rohbauland) gelten die Quadratmeterpreise für baureifes, unbebautes und bebautes Land einschließlich der Anschluss- und Erschließungsbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG BW) und Kostenerstattungsbeträge für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem BauGB. Soweit Bodenrichtwerte abgabenpflichtig sind, sind diese gekennzeichnet.
Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken ist der Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Folglich begründen die Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen sowie die Festsetzungen der Höhe des Bodenrichtwerts keine Ansprüche, zum Beispiel gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, Baugenehmigungsbehörden oder Landwirtschaftsbehörden. Insbesondere für die Entwicklungszustände Bauerwartungsland und Rohbauland wird darauf hingewiesen, dass keine parzellenscharfe bzw. verbindliche Aussage getroffen werden kann.
Planungsrechtliche Festsetzungen des Einzelgrundstücks können aus den Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks nicht abgeleitet werden, sondern sind in der Regel nach den §§ 30 bis 35 BauGB gesondert zu ermitteln.
Den Bodenrichtwerten wird die sogenannte wertrelevante Geschossflächenzahl (wGFZ) zugrunde gelegt. Die wGFZ umfasst alle nutzbaren oberirdischen Geschosse und ist nach den Vorgaben des § 16 Abs. 4 ImmoWertV zu ermitteln.
Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bebauung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und –zuschnitt und Erschließungszustand bewirken Abweichungen seines Verkehrswerts vom Richtwert. Die ermittelten Bodenrichtwerte werden gemäß § 196 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 12 GUAVO öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
In der Bodenrichtwertperiode 2023/2024 wurden insgesamt 28 Kaufverträge erfasst, in denen Innenbereichsflächen von Bauträgern und Privatpersonen zum Abbruch der aufstehenden Gebäude und zur Neubebauung erworben wurden. Dabei wurde festgestellt, dass Preise erzielt wurden, die i.d.R. einem mehrfachen der jeweiligen Bodenrichtwerte entsprechen (ohne Berücksichtigung von Abbruchkosten etc.). Diese Bodenwerte wurden bei der Bodenrichtwertermittlung außer Betracht gelassen, sollen jedoch der Vollständigkeit halber hier erwähnt werden.
Die in diesem Segment festgestellten Bodenpreise lagen innerhalb einer Spanne des 0,84-fachen bis 3,69-fachen des jeweiligen Bodenrichtwertes der Zone, in der das Vertragsobjekt liegt. Der Durchschnitt lag beim 1,66-fachen des jeweiligen Bodenrichtwertes.
Die Bodenrichtwertkarte steht digital auf BORIS-BW (https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de) oder auf der Homepage der Stadt Ravensburg unter https://www.ravensburg.de/rv/wirtschaft-planen-bauen/gutachen-bodenrichtwerte/bodenrichtwerte.php#anchor_b143b87a_Accordion-Aktuelle-Bodenrichtwerte zur Verfügung. Dort stehen auch Übersichten der Bodenrichtwerte nach Gemeinden sortiert zur Verfügung. Auskünfte über Bodenrichtwerte erteilt das Team der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (https://www.ravensburg.de/rv/wirtschaft-planen-bauen/gutachen-bodenrichtwerte/die-geschaeftsstelle.php#anchor_af7b530e_Accordion-Team-der-Geschaeftsstelle).
Ravensburg, 07.05.2026
Jörg Gschwender - Vorsitzender