Verhinderungspflege und Betreuungsleistung nach §45 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Ab dem Pflegegrad 1 steht Betroffenen ein Entlastungsbetrag von 1.500 € pro Jahr für haushaltsnahe Dienstleistungen zu.

Verhinderungspflege und Betreuungsleistung nach §45

Dieser Betrag ist dafür gedacht, Sie im Haushalt zu unterstützen, z. B. bei den anfallenden Reinigungsarbeiten, bei der Wäschepflege, für die Zubereitung der Mahlzeiten oder um Einkäufe zu tätigen.

Unsere Hauswirtschafterinnen helfen Ihnen gerne und übernehmen diese Aufgaben für Sie.

Auskunft und Beratung:
Ulrike Reiter
Telefon 07585 9307-11
E-Mail u.reiter@mr-ao.de